UVV Prüfung und -Wartung gemäß BGR 232
Für Gewerbetreibende
Kraftbetätigt Tore und Türen unterliegen im allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie ASR A1.7 für kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen verbindlich vor. Die §§ 28 und 29 der UVV, die Allgemeinen VBG-Vorschriften in § 24 und § 120a sowie die Arbeitsstättenverordnung in § 9 ff. nehmen darauf direkt Bezug.
Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.
BGR 232 (bisherige ZH 1/494)
und die europäischen DIN-Normen
Diese BG-Regel enthält die deutschen sicherheitstechnischen Festlegungen für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore. Sie sind für die Konkretisierung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Maschinen-Richtlinie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore hilfreich und nützlich. Mit dem Datum der Herausgabe produktspezifischer europäischer Normen, konkretisieren diese die allgemeinen Anforderungen der Maschinen-Richtlinie im jeweiligen Geltungsbereich. Diese Normen lösen ab ihrem Gültigkeitsdatum die deutschen Festlegungen für Bau und Ausrüstung in der BG-Regel ab.
Für kraftbetätigte Tore sind die folgenden produktspezifischen europäischen Normen herausgegeben worden, die sicherheitstechnische Anforderungen an Bau und Ausrüstung enthalten:
DIN EN 12604 Tore; Mechanische Aspekte; Anforderungen gültig ab 1. November 2000;
DIN EN 12605 Tore; Mechanische Aspekte; Prüfverfahren gültig ab 1. November 2000;
DIN EN 12453 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Anforderungen gültig ab 1. Juni 2001;
DIN EN 12445 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Prüfverfahren gültig ab 1. Juni 2001
Für kraftbetätigte Tore, die vor dem 1. November 2000 bzw. 1. Juni 2001 in Verkehr gebracht worden sind, gelten weiterhin die Festlegungen dieser BG-Regel. In den Normen ist keine Nachrüstung bestehender Anlage gefordert, die vor den vorstehend genannten Stichtagen bereits in Verkehr gebracht waren.
(“Quellenbezug aus der BGR 232”)